B2B-Bedingungen

Produkte

Bei den Produkten handelt es sich entweder um Standardverkaufsprodukte („Standardprodukte“) oder um speziell für einen einzelnen Käufer hergestellte Produkte, einschließlich Sonderanfertigungen, Spezialprofilen usw. („Sonderprodukte“). Eine Liste der vom Verkäufer hergestellten und verkauften Standardprodukte ist auf der Website des Verkäufers und im Produktkatalog („Katalog“) verfügbar, der dem Käufer auf Anfrage zur Verfügung gestellt wird. Nur die derzeit gültige Liste der Produkte ist gültig und kann für Bestellungen herangezogen werden.

Der Verkäufer garantiert, dass die Qualität der Produkte den Qualitätsstandards des Verkäufers entspricht und dass die Vollständigkeit des Produktsatzes der aktuell gültigen Produktspezifikation entspricht.

Bestellung

Der Käufer kann Standardprodukte per Fax oder E-Mail bestellen. Der Käufer gibt den erwarteten Bestimmungsort der Waren und die erwartete Lieferzeit an. Für die Lieferung von Sonderprodukten bittet der Käufer den Verkäufer um einen Kostenvoranschlag. Jedes vom Verkäufer erstellte Angebot ist dreißig (30) Kalendertage lang gültig. Die Annahme des Angebots durch den Käufer stellt eine Bestellung für die jeweiligen Sonderprodukte dar. Der Vertrag über den Verkauf von Produkten ist abgeschlossen, sobald der Verkäufer die Bestellung bestätigt. In der Auftragsbestätigung gibt der Verkäufer die Lieferbedingungen für die Waren an.

Preise und Bezahlung

Die Preise der Standardprodukte basieren auf der zum Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrages gültigen Preisliste. Die Preislisten sind marktspezifisch und die Preise können für verschiedene Länder, Gebiete oder Kundentypen variieren. Der Verkäufer ist berechtigt, die Preise jederzeit nach eigenem Ermessen zu ändern. Die Preise für kundenspezifische Produkte sind im jeweiligen Kostenvoranschlag des Verkäufers angegeben. Sofern in der Preisliste oder im Angebot nicht anders angegeben, beinhalten die Preise die Kosten für Verpackung, Fracht und Transportversicherung der Ware sowie sonstige Kosten gemäß den geltenden internationalen Handelsbedingungen (Incoterms 2010). Die Zahlung für die Produkte erfolgt entweder als Vorauszahlung oder, falls der Verkäufer dem Käufer einen Kreditrahmen gewährt hat, innerhalb von einundzwanzig (21) Kalendertagen nach Ausstellung der jeweiligen Rechnung. Für Produkte, die auf Sonderbestellung hergestellt werden und deren Preis 10.000 € (zehntausend Euro) übersteigt, ist der Käufer verpflichtet, 5 % des Preises bei der Bestellung und 45–50 % (nach Ermessen des Verkäufers) des Preises vor der Herstellung der Produkte zu zahlen. Der Restkaufpreis wird bezahlt, wenn die Produkte bereit sind, jedoch vor der Verladung zum Transport oder, falls der Verkäufer eine Kreditlinie für den Käufer eröffnet hat, innerhalb von einundzwanzig Kalendertagen nach Ausstellung der jeweiligen Rechnung.

Der Käufer trägt die entsprechenden Bankgebühren. Zahlungen gelten als erfolgt, wenn der entsprechende Betrag auf dem Bankkonto des Verkäufers eingegangen ist. Leister der Käufer eine rechtzeitige Vorauszahlung nicht und überschreitet er das Fälligkeitsdatum um mehr als sieben Tage, so ist der Verkäufer berechtigt, die jeweilige Bestellung auszusetzen oder zu stornieren.

Lieferung

Sofern nicht anders in der Preisliste, dem Angebot oder der Auftragsbestätigung angegeben oder von den Parteien gesondert schriftlich oder in einer schriftlich reproduzierbaren Form vereinbart, erfolgt die Lieferung der Produkte DAP (Incoterms 2010). Die Standard-Lieferzeit der Produkte ist in der Preisliste oder im Kostenvoranschlag angegeben. Die Lieferfrist für eine bestimmte Bestellung wird vom Verkäufer in der Auftragsbestätigung angegeben.

Der Käufer muss die Lieferung der Waren zu dem Zeitpunkt und an dem Ort entgegennehmen, die in Übereinstimmung mit diesen Bedingungen festgelegt wurden. Der Käufer hat sämtliche Kosten und Schäden, die dem Verkäufer aufgrund der Nichtabnahme der Lieferung durch den Käufer entstehen, einschließlich der Kosten für die Lagerung der Waren, zu ersetzen.

Eigentumsvorbehalt

Bis der Verkäufer den vollen Kaufpreis erhalten hat, verbleibt das rechtliche Eigentum an den Waren bei ihm. Während dieser Zeit darf der Käufer die Waren nur als Vertreter des Verkäufers und nur im normalen Geschäftsverkehr an einen gutgläubigen Käufer weiterverkaufen.

Überprüfung und Benachrichtigung

Nach der Lieferung der Produkte muss der Käufer die Ware umgehend prüfen oder prüfen lassen. Bei der Überprüfung sind Menge und Qualität der Erzeugnisse sowie deren Übereinstimmung mit den Begleitpapieren zu kontrollieren.

Wenn Nomenklatur, Mengen oder Qualität der gelieferten Produkte nicht mit der Auftragsbestätigung übereinstimmen oder die Produkte oder ihre Verpackung beschädigt wurden, so hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sieben (7) Kalendertagen ab dem Lieferdatum, zu informieren.

Beilegung von Beschwerden

Jegliche Beanstandungen bezüglich der Produkte, die der Käufer von Personen erhält, an die er die Produkte weiterverkauft hat, werden vom Käufer behandelt und geregelt. Betrifft die Beanstandung einen Herstellungsfehler, für den der Verkäufer haftet, muss der Käufer den Verkäufer innerhalb von sieben (7) Kalendertagen nach Erhalt der Beanstandung über diese informieren. Derartige Beanstandungen werden gemäß einer individuellen Vereinbarung der Parteien in Übereinstimmung mit dem Standardbeschwerdeverfahren des Verkäufers geregelt. Der Verkäufer erstattet keine zusätzlichen Kosten des Käufers oder Unterabnehmers (einschließlich der Transportkosten), es sei denn, die Parteien haben vor Anfallen dieser Kosten etwas anderes vereinbart.

Geistiges Eigentum und Produktinformationen

Das gesamte geistige Eigentum des Verkäufers, einschließlich der Urheberrechte, Marken, Patente, Handelsnamen, Geschäftsgeheimnisse, des Know-hows, der technischen Dokumente, der Produkt- und Produktionsspezifikationen und anderer Herstellungsinformationen oder der Rechte oder Lizenzen in Bezug auf die vorgenannten, die in Verbindung mit den Produkten verwendet werden, bleiben das alleinige und ausschließliche Eigentum des Verkäufers.

Der Verkäufer ist berechtigt, vor, während und nach der Installation der Produkte Fotos und andere Aufnahmen zu machen oder den Käufer um die Bereitstellung dieser Fotos und anderen Aufnahmen zu bitten und diese für Marketingzwecke zu verwenden.

Alle Materialien, die der Käufer vom Verkäufer zu Werbezwecken erhalten hat, dürfen ausschließlich zur Förderung des Verkaufs der Produkte des Verkäufers verwendet werden.